Wir freuen uns, dass Sie die Homepage des Kirchenmusikerverbandes im Bistum Trier (KVT) im Internet besuchen.

Der Kirchenmusikerverband im Bistum Trier (KVT) lädt alle in unserer Diözese haupt-, nebenberuflich und ehrenamtlich tätigen Kirchenmusiker/-innen (in den Bereichen Orgel, Chor, Kinderchor, Schola, Instrumentalgruppen) ein, Mitglied im Verband zu werden.

Leitende Kantor*innen im Bistum Trier
Zum 1.1.2025 wurde die „Ordnung für das Kantorat Pastoraler Raum (KantO)“ veröffentlicht. Das Kantorat soll eine verbindliche Vernetzung sowohl von Kirchenmusiker*innen untereinander als auch von Kirchenmusik und Pastoral sicherstellen. Die Leitung eines solchen Kantorates ist Aufgabe der „Leitenden Kantorinnen“ und „Leitenden Kantoren“. Sie sind einerseits verantwortlich für die Kirchenmusik in einer Gemeinde, anderseits für die Vernetzung von Kirchenmusik insgesamt im Pastoralen Raum. Außerdem sind sie in der kirchenmusikalischen Ausbildung tätig.

Ein Reisebericht über die Orgelkundefahrt 2024 ist als Beitrag nachzulesen.

Änderung der Entgeltordnung
Regionalkantorinnen und Regionalkantoren sowie „Leitende Kantorinnen“ und „Leitende Kantoren“ mit A- Examen erhalten rückwirkend zum 1.1.2023 die Entgeltgruppe 13. Diese Höhergruppierung erfolgt automatisch und muss nicht beantragt werden.

Regelungen zur Vermeidung von Nachteilen im Rahmen der strukturellen Veränderung in der Umsetzung der Ergebnisse der Diözesansynode 2013 – 2016 sind Bestandteil der Anlage 10 a.

Die Allgemeine Dienstordnung für Kirchenmusiker und Kirchenmusikerinnen aus dem Jahr 2015 ist die aktuell gültige.


Kurzfristige Beschäftigung
Organistinnen oder Organisten und Chorleiterinnen oder Chorleiter, die unter 70 Tage im Jahr in der einen Pfarrei beschäftigt sind, bekommen ab 2024 ein Honorar in der Höhe, wie es in der Honorartabelle steht.

Im Interview Kirchenmusik geht es um die erweiterten Anforderungen an die Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker und die größer gewordenen Aufgabenfelder.

An Ostern oder Weihnachten können die Ruhezeiten an zwei aufeinanderfolgenden Tagen auf bis zu sieben Stunden verkürzt werden. Siehe dazu die Ordnung für den Arbeitszeitschutz im liturgischen Bereich.

Andreas Mehs im Alter von 49 Jahren verstorben
Tieftraurig möchten wir euch darüber informieren, dass Andreas Mehs nach langer schwerer Krankheit am 4.10.2021 verstorben ist. Wir haben einen wirklich tollen Kollegen und talentierten Kirchenmusiker leider viel zu früh verloren. Andreas war seit Gründung im Jahr 2000 Mitglied im Vorstand des KVT und hat sich als Schriftführer um die Verbandsmitteilungen und die Korrespondenz des Verbandes gekümmert. Sein Rat und seine Arbeit wird uns in der Verbandsarbeit sehr fehlen.