Wir freuen uns, dass Sie die Homepage des Kirchenmusikerverbandes im Bistum Trier (KVT) im Internet besuchen.

Der Kirchenmusikerverband im Bistum Trier (KVT) lädt alle in unserer Diözese haupt-, nebenberuflich und ehrenamtlich tätigen Kirchenmusiker/-innen (in den Bereichen Orgel, Chor, Kinderchor, Schola, Instrumentalgruppen) ein, Mitglied im Verband zu werden.


Vorstandsneuwahlen beim Kirchenmusikerverband im Bistum Trier (KVT) – Markus Schaubel wurde zum 1. Vorsitzenden gewählt

(Trier/Saarbrücken). Im Rahmen der diesjährigen Mitgliederversammlung des Kirchenmusikerverbandes im Bistum Trier am 2. Februar 2026 im Johannes-Foyer Saarbrücken wurde ein neuer Vorstand gewählt.

Markus Schaubel (Regionalkantor und Leiter der Fachstelle Kirchenmusik Saarlouis) wurde einstimmig zum neuen ersten Vorsitzenden gewählt und löst damit den langjährigen Vorsitzenden Stefan Klemm ab.

Der scheidende Vorsitzende Stefan Klemm, dankte bei der Mitgliederversammlung auch Werner Grothusmann (Regionalkantor em. Saarbrücken) für seine langjährige und aktive Mitarbeit im Vorstand des KVT, der ebenso mit der Neuwahl aus seinen Ämtern auf eigenen Wunsch ausschied.

Der neue Vorstand setzt sich damit wie folgt zusammen:

Markus Schaubel, 1. Vorsitzender

Stefan Klemm, 2. Vorsitzender

Manfred Kochems, Kassierer

Armin Lamar, Schriftführer

Barbara Prinz, Beirätin des Vorstandes

Der KVT im Bistum Trier ist somit für die weitere Arbeit gut aufgestellt und wird sich weiterhin für aktuelle Themenfelder auf dem Arbeitsgebiet der Kirchenmusik im Bistum Trier engagieren. So berät der KVT seine Mitglieder in berufsspezifischen Fragen, vertritt die beruflichen und sozialen Interessen der Mitglieder gegenüber kirchlichen und staatlichen Stellen, sorgt für Vernetzungen durch die Mitgliedschaft in Verbänden, wie   z. B. den Musikräten in Rheinland-Pfalz und im Saarland und bietet seinen Mitgliedern auch einen Schutz durch eine Berufsrechtschutzversicherung.

Von links nach rechts:
Markus Schaubel, Manfred Kochems, Armin Lamar, Barbara Prinz, Stefan Klemm

Gehaltserhöhung 2025 im Bistum Trier
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten ab 1. April 2025 rückwirkend 3,0 Prozent mehr Gehalt und ab dem 1. Mai 2026 erhöhen sich die Gehälter um weitere 2,8 Prozent.

Für Fortbildungen im Rahmen der Grundordnung des kirchlichen Dienstes besteht Anspruch auf Freistellung für zusätzliche Tage. Mit den bisherigen Fortbildungstagen und den Tagen für Exerzitien und Einkehrtage sowie den neu hinzugekommenen Tagen sind es damit insgesamt bis zu 15 Tage im Jahr.

Leitende Kantor*innen im Bistum Trier
Zum 1.1.2025 wurde die „Ordnung für das Kantorat Pastoraler Raum (KantO)“ veröffentlicht. Das Kantorat soll eine verbindliche Vernetzung sowohl von Kirchenmusiker*innen untereinander als auch von Kirchenmusik und Pastoral sicherstellen. Die Leitung eines solchen Kantorates ist Aufgabe der „Leitenden Kantorinnen“ und „Leitenden Kantoren“. Sie sind einerseits verantwortlich für die Kirchenmusik in einer Gemeinde, anderseits für die Vernetzung von Kirchenmusik insgesamt im Pastoralen Raum. Außerdem sind sie in der kirchenmusikalischen Ausbildung tätig.

Ein Reisebericht über die Orgelkundefahrt 2024 ist als Beitrag nachzulesen.

Änderung der Entgeltordnung
Regionalkantorinnen und Regionalkantoren sowie „Leitende Kantorinnen“ und „Leitende Kantoren“ mit A- Examen erhalten rückwirkend zum 1.1.2023 die Entgeltgruppe 13. Diese Höhergruppierung erfolgt automatisch und muss nicht beantragt werden.

Regelungen zur Vermeidung von Nachteilen im Rahmen der strukturellen Veränderung in der Umsetzung der Ergebnisse der Diözesansynode 2013 – 2016 sind Bestandteil der Anlage 10 a.

Die Allgemeine Dienstordnung für Kirchenmusiker und Kirchenmusikerinnen aus dem Jahr 2015 ist die aktuell gültige.


Kurzfristige Beschäftigung
Organistinnen oder Organisten und Chorleiterinnen oder Chorleiter, die unter 70 Tage im Jahr in der einen Pfarrei beschäftigt sind, bekommen ab 2024 ein Honorar in der Höhe, wie es in der Honorartabelle steht.

Im Interview Kirchenmusik geht es um die erweiterten Anforderungen an die Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker und die größer gewordenen Aufgabenfelder.

An Ostern oder Weihnachten können die Ruhezeiten an zwei aufeinanderfolgenden Tagen auf bis zu sieben Stunden verkürzt werden. Siehe dazu die Ordnung für den Arbeitszeitschutz im liturgischen Bereich.

Andreas Mehs im Alter von 49 Jahren verstorben
Tieftraurig möchten wir euch darüber informieren, dass Andreas Mehs nach langer schwerer Krankheit am 4.10.2021 verstorben ist. Wir haben einen wirklich tollen Kollegen und talentierten Kirchenmusiker leider viel zu früh verloren. Andreas war seit Gründung im Jahr 2000 Mitglied im Vorstand des KVT und hat sich als Schriftführer um die Verbandsmitteilungen und die Korrespondenz des Verbandes gekümmert. Sein Rat und seine Arbeit wird uns in der Verbandsarbeit sehr fehlen.