Mitglied werden?

Mitglied des Verbandes kann jede/r bei einem kirchlichen Rechtsträger (also in der Regel die Pfarrgemeinde) innerhalb des Bistums Trier tätige Kirchenmusiker/in werden. Das sind alle hauptamtlichen und nebenamtlichen Kirchenmusiker, sowie die Aushilfskräfte.
Berufsverband – Wozu?

  • Um die Kirchenmusiker/-innen in ihrer musikalischen, liturgischen, kulturellen, erzieherischen und religiösen Arbeit zu unterstützen.
  • um die Kontakte und den Erfahrungsaustausch der Mitglieder untereinander zu fördern.
  • um die beruflichen und sozialen Interessen der Mitglieder gegenüber kirchlichen und staatlichen Stellen zu vertreten
  • um die Kirchenmusiker/-innen in berufsspezifischen Fragen zu beraten und zu informieren.
  • um die Kirchenmusiker/-innen des Bistums in folgenden Gremien zu vertreten: Diözesan-AG Kirchenmusik, Bistums-KODA, Musikräte der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland.
  • um mit den Verbänden anderer kirchlicher Berufsgruppen im Bistum Trier zusammenzuarbeiten.
  • um im Dialog mit der Bistumsleitung und dem Referat für Kirchenmusik die kirchenmusikalischen Rahmenbedingungen im Bistum Trier weiterzuentwickeln.
  • um unter den Schutz einer Berufsrechtschutzversicherung zu kommen.

  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Regelmäßige Verbandsmitteilungen an die Mitglieder
  • Berichte in „Musica sacra“, Zeitschrift für katholische Kirchenmusik und „Ars Organi“, Internationale Zeitschrift für das Orgelwesen
  • Berichte in der Zeitschrift „Kirchenmusik im Bistum Trier (KiBT)“ des Referates Kirchenmusik
  • Berichte im Paulinus und in der Tagespresse
  • Podiumsdiskussionen, Info-Veranstaltungen, Foren

Darüber hinaus kann jeder förderndes Mitglied werden. Auch Institutionen und Firmen steht die Mitgliedschaft offen.
Der Verband ist als offizieller Vertreter der Kirchenmusiker vom Bistum Trier anerkannt. Er ist regelmäßig Gesprächspartner des Bischöflichen Generalvikares und des Referates Kirchenmusik. Er stellt den Vertreter des liturgischen Dienstes der KODA im Bistum Trier.
Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Darüber hinaus steht der Vorstand aber auch jedem Mitglied bei Fragen und Anregungen jederzeit zur Verfügung. Der Vorstand wird alle drei Jahre neu gewählt.
Die Mitgliedschaft kann jeweils zum 31.12. des laufenden Jahres gekündigt werden.

Jahresbeiträge:

Hauptberufliche Kirchenmusiker in Vollzeit (100%):
Hauptberufliche Kirchenmusiker in Teilzeit (50-99%):
Nebenberufliche Kirchenmusiker (bis 49%) und fördernde
Mitglieder:
50,– €

40,– €

25,– €

In begründeten Ausnahmefällen kann der Vorstand den Beitrag reduzieren oder eine Freistellung beschließen. Bei Eintritt in den Verband wird der Mitgliedsbeitrag für das laufende Kalenderjahr quartalsmäßig berechnet.

Die Mitgliedschaft im Verband beinhaltet eine Berufsrechtsschutz-versicherung für alle vertraglich angestellten Mitglieder. Diese schließt der Verband automatisch bei der VRK, Versicherer im Raum der Kirchen Sachversicherung AG als Versicherung für Mitarbeiter im kirchlichen Dienst ab. Der Versicherungsschutz wird 3 Monate nach Eintritt wirksam. Er endet mit dem Austritt aus dem Verband.